Liebe Leserinnen und Leser, ich beziehe mich heute nochmal auf meinen vorangegangenen Post aus Münchhausen (Sie wissen schon ;-) und die dazugehörigen Kommentare.
Für mich bleibt die Frage, wer profitiert von der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (in der übrigens das Wort Inklusion gar nicht vorkommt)?
In Artikel 1 der Konvention heißt es
"Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."
Es geht also um gleichberechtigte Teilhabe und die Beseitigung von Barrieren.
In der Sonderpädagogikverordnung Berlin werden die für die "Inklusion" ausgesuchten Schülerinnen und Schüler wie folgt definiert:
§10
Förderschwerpunkt “Sprache”
(1) Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sprache“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen einer erheblichen Sprachbehinderung ihre Fähigkeiten und Anlagen in der Schule ohne diese Förderung nicht angemessen entwickeln können.
§ 11
Förderschwerpunkt “Lernen”
(1) Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen einer erheblichen und langandauernden Beeinträchtigung ihres Lern- und Leistungsverhaltens die Bildungsziele der allgemeinen Schule ... nicht erreichen können.
§ 13
Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung”
(1) Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die auf Grund von erheblichen Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie des Erlebens und des Verhaltens ohne diese Förderung in der allgemeinen Schule nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können.
Wenn man das 89-seitige Gesamtkonzept "Inklusive Schule" aus dem Jahre 2011 durchsucht, kommt das Wort barrierefrei immerhin 4x vor: im Zusammenhang mit der mittel- und langfristigen Errichtung von inklusiven Schwerpunktschulen. Wie ich hörte, arbeitet man schon daran - am Konzept.
Also, ich finde, wenn eine Kommune 3 der 4 Zielgruppen der Konvention ausschließt, dann ist es doch keine Umsetzung der Konvention? Oder bringt ein einblättriges Kleeblatt Glück?
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