Wenn Sie die letzten Posts gelesen haben, wissen Sie, liebe Leserinnen, dass dieses Jahr oft geheiratet wurde. ;)
Einmal gab es ein Buffet, das in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hergestellt worden ist. Es stand einem Buffet, das wir hätten in einem Restaurant essen können, in nichts nach.
Menschen, die in einer WfbM beschäftigt sind, gelten als nicht erwerbsfähig und bleiben ein Leben lang im SGB-XII-Bezug. Wie können Menschen, die ein solch leckeres Buffet anfertigen können, erwerbsunfähig sein? Und wieso können diese Menschen nicht (mit Unterstützung) unter behinderten und nichtbehinderten, erfahreneren und jüngeren Kollegen arbeiten?
Noch immer fließen 68 % der sogenannten Eingliederungshilfe (§ 54ff. SGB XII) in Einrichtungen - Ausgaben der Eingliederungshilfe 2009 (Seiten 8ff.). Eingliederung in Einrichtungen - das ist meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich.
In Zahlen: 9.044.000.000 € der Eingliederungshilfe werden in Einrichtungen geleistet. Und für die WfbM im Speziellen: Für die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen wendeten die Sozialhilfeträger 2009 insgesamt 3.500.000.000 Euro bzw. 26 % der gesamten Ausgaben für Eingliederungshilfe auf (Seite 14).
Wieviel sinnvoller wäre dieses Geld angelegt in barrierefreien Arbeitplatzausstattungen, Unterstützter Beschäftigung und Arbeitsassistenzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?
Mit diesen Fragen schicke ich Sie, liebe Leser, in eine neue Woche! Und wenn Sie was zum Feiern haben, dann tun Sie es doch einfach!
Es ist seit einigen Jahren ja schon so, dass man versucht behinderte Menschen, wann immer es geht, im Rahmen von unterstützter Beschäftigung & Co in den allemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenn das den Wunsch der Person wiederspiegelt, so soll auch alles getan werden, dass die Integration gelingt. Andersrum jedoch, sollte nicht zwanghaft und gegen den Willen der Person versucht werden, von der Behörde aus, den Menschen daran zu Hindern in eine WfbM zu kommen, wenn man es möchte. Ich persönlich sehe mich in dieser Situation, dass mein Wunsch keine Akzeptanz findet, weil die Behörde glaubt zu wissen, was das beste für mich ist. Das aber weiß nur ich allein und das gilt auch für jeden anderen behinderten Menschen!
AntwortenLöschenLiebe Sabine Zobel, danke, dass Sie mein Blog lesen und danke für den Kommentar!
AntwortenLöschenSelbstverständlich stimme ich mit Ihnen überein, dass jeder Mensch das Recht hat, für sich selbst zu entscheiden, wie er leben und arbeiten will. Doch um etwas entscheiden und wählen zu können, braucht man/ braucht mensch Alternativen. Und die gibt es (nicht nur) auf dem Arbeitsmarkt zu wenig. Denn nicht nur die WfbM ist eine Mogelpackung, der Arbeitsmarkt ist es auch. (Vielleicht blogge ich dazu noch mal was.)
Bis dahin wünsche ich eine gute Zeit!