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Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit – eine Begriffsklärung

Diesen Artikel habe ich gerade für ein Stadtteilzentrum geschrieben:

Was unterscheidet Integration von Inklusion?

Inklusion
Inklusion – ein vielbenutztes Wort in den Medien. Manchmal sieht es so aus, als wäre Inklusion irgendwas mit Rollstuhl und Schule. Oder „dass behinderte und nicht behinderte Kinder jetzt zusammen lernen müssen.“ Beides trifft es nicht so ganz:

Inklusion ist ein Modell vom Zusammenleben, in dem Teilhabe ein Menschenrecht ist, in dem Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen wie Alter, Geschlecht, Zuwanderungsgeschichte, sexueller Orientierung, Begabungen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen gleichberechtigt teilhaben können, das heißt, in alle Lebensbereiche einbezogen sind.

In eine Gesellschaft, in der Vielfalt ein Wert und das Normale ist. Der Begriff „Inklusion“ (Inclusio = Einschluss) kommt auch nicht nur in der Sozialpolitik oder Bildung vor, sondern auch in der Metallkunde und Mineralogie, in der Stoffe oder Organismen eingeschlossen werden. Ein Professor beschrieb Inklusion mal so:

„Wenn ein Insekt, in einem Bernstein eingeschlossen, an einer Kette hängt, dann haben Sie die Inklusion am Hals!“

In einer inklusiven Gesellschaft ist Teilhabe ein Menschenrecht. Dieser Satz ist so einfach wie bedeutend. Teilhabe – so definiert es die Weltgesundheitsorganisation – bedeutet „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen, das ist das Ziel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das heißt, niemand entscheidet, wer am Unterricht oder in einem Kurs im Stadtteilzentrum teilnehmen darf und wer nicht, sondern es geht darum, Bedingungen zu schaffen, damit jemand teilnehmen kann. Damit stellt das gelebte Prinzip der Inklusion auch Denk-, Fürsorge- und Machtstrukturen infrage.

Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob Inklusion eine Fortführung der Integration oder etwas ganz anderes ist. Für mich ist es in jedem Fall ein Fortschritt, ein Prozess.

Im Kommunalen Index für Inklusion werden Strukturen und Kultur von Einrichtungen und Organisationen unter dem Aspekt der Inklusion beleuchtet:

Inklusion ist eine Frage der Kultur – Grafik aus dem Kommunalen Index für Inklusion

Inklusion ist eine Frage der Wertschätzung, eine Frage des Erkennens von Stärken, mit der sich Menschen in die Gesellschaft einbringen können, ausgehend von der Frage: Fühlt sich jede*r willkommen?

Wenn ich Bürgerbeteiligung bzw. mehr Besucher*innen will, wie gestaltet sich dann Veranstaltungsplanung? An dieser Stelle eine kleine Anekdote:

Ich hatte mich zu einer Konferenz angemeldet, die sich mit Bürgerbeteiligung befasst. In der Einladung keine Hinweise zur Barrierefreiheit Also frage ich nach: „Ich bin mit einem Rollstuhl unterwegs – ist der Veranstaltungsort dafür geeignet?“ „Ja, wir sind vollkommen barrierefrei!“ Also mache ich mich auf den Weg: kein rollstuhlgerechter Parkplatz, Drehtür am Eingang, durch die ich nicht durchkomme. Also klopfe ich ans Fenster und werde irgendwann gehört und dann öffnet man mir einen Seiteneingang, im Foyer nur Stehtische, aufs Podium keine Rampe, alle Beiträge nur zu hören, d.h. kein Gebärdensprachdolmetscher, keine Schriftdolmetschung.

Bürgerbeteiligung geht eben nur mit Barrierefreiheit. Wieder ein oft benutztes Wort, aber was bedeutet es genau unter dem Aspekt der Teilhabe?

In Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es:
„Um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.“

Barrierefreiheit dient also der Teilhabe, einem Menschenrecht, und beinhaltet neben dem Zugang zu Schulen, Wohnhäusern, medizinischen Einrichtungen und Arbeitsstätten auch Verkehrsmittel, Beratungsstellen, Sprache, Notrufe, Beschilderungen und Webseiten.

Wenn Sie mit offenen Augen, Ohren und Gedanken zur Arbeit, zum Arzt, zum Amt oder zum Stadtteilzentrum gehen, werden Sie merken, dass wir von einer so verstandenen Barrierefreiheit noch weit entfernt sind.

In der Behindertenrechtskonvention ist dem Artikel zur Barrierefreiheit übrigens ein anderer vorangestellt: Artikel 8 Bewusstseinsbildung.



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