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Bleibt das SGB IX die "Bibel" des Behindertenrechts?


Menschen- und Selbstbestimmungsrechte, wie etwa die freie Wahl des Wohnortes oder die freie Entscheidung zu einer Elternschaft, gelten für Menschen mit Behinderungen hier mitten in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt. Obwohl das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe – bereits seit 10 Jahren in Kraft ist und eindeutig Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe als oberstes Ziel der Leistungen nach diesem Buch benennt, sieht die Realität vieler behinderter Menschen anders aus. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__1.html

Das SGB IX ist ein bisschen wie die Bibel – da stehen auch viele wünschenswerte, gute Dinge drin, aber die Realität ist meistens anders. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/

Deshalb wird am kommenden Donnerstag, 13.12.12, der Bundestag auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Weiterentwicklung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch im Sinne der Selbstbestimmungsrechte behinderter Menschen sprechen und beschließen.

Wichtige Punkte des Antrags sind:

  • Die Zielsetzungen des SGB IX müssen uneingeschränkt für alle Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX gelten. Als ein Beispiel verweise ich hier auf den Finanzierungsvorbehalt nach § 13 SGB XII http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?norm_ID=1201300 , der das Wunsch- und Wahlrecht und das Ziel der Selbstbestimmung bei der Wahl des Wohnortes bzw. der Wohnform aushebelt.  Mit der Annahme des Antrags würde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass eine Abschiebung in ein Pflegeheim gegen den Willen behinderter Menschen nicht mehr möglich ist.
  • Das Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung verbessern, denn vielfach fehlen schlichtweg Informationen, um Teilhabeleistungen z.B. in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX mit größtmöglicher Selbstbestimmung zu erhalten. Dazu braucht es auch Schulungen und ein anderes Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Leistungsträgern, die der Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderung immer noch mit  großer Skepsis begegnen.
  • Schließlich geht es noch im Antrag um eine flexible, personenzentrierte Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben – Stichwort Reform der Eingliederungshilfe -, auch jenseits der Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen. Damit die Werkstatt für behinderte Menschen nicht zur einzigen Möglichkeit und Endstation wird.
Insgesamt ein guter Antrag. Was fehlt, ist die Anerkennung der persönlichen Assistenz als Teilhabeleistung und damit eine Abkehr vom Pflege-Patienten-Versorgungs-Denken im Zusammenhang mit Behinderung. Oder auch die Festschreibung der physischen, informationellen und kommunikativen Barrierefreiheit als Grundlage der Selbstbestimmung.

Dennoch: ein guter Antrag, deshalb lautet die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales: Ablehnung. ;)  Denn der Antrag stammt von einer Oppositionspartei.

Besprochen wird der Antrag auf TOP 20 der 214. Sitzung des Bundestages, das wiird so gegen 21.30 Uhr am Donnerstag sein. 

Fazit: 2013 – Klarmachen zum Ändern!

Zum Weiterlesen:
Bundestag Plenum
214. Sitzung, Donnerstag, 13.12.2012
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung weiterentwickeln
Drucksachen:
Behindertenpolitische Forderungen des Deutschen Behindertenrates für die kommende Legislaturperiode http://vdk.de/cms/mime/3275D1354520337.pdf

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