Heute hat der Bundesrat die Rentenreform, die oft als "Rentengeschenk"bezeichnet wird, verabschiedet.
Der Artikel in der Presse ist hier.
Doch es ist nicht für alle ein Geschenk.
Unter der Überschrift "Das ändert sich für Schwerbehinderte" findet man das:
"Für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit finanziellen Abschlägen ist aber auch der Renteneintritt mit 62 möglich."
Liebe Rentenpolitiker und -politikerinnen, in vielen Fällen führt eine Schwerbehinderung eben auch dazu, dass man aus gesundheitlichen Gründen eben nicht so lange arbeiten kann wie viele andere. Eine Anhebung des Rentenalters für Schwerbehinderte auf 65 Jahre ist - meiner Meinung nach - realitätsfern und ein Schritt in die falsche Richtung.
Und das findet man unter der Überschrift "Das ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten":
"Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf maximal 10,8 Prozent Abschlag einstellen. Er kann als Erwerbsgeminderter zudem mit 63 Jahren ohne Einbußen in Rente gehen. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich."
10,8% Abschläge sind für viele Rentner, die erwerbsgemindert sind bzw.waren, eine hohe Summe, die im Alter dann fehlt.
Aber noch weniger nachvollziehbar ist der letzte Satz. Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, können ab 2023 erst nach 40(!) Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Ich empfehle mal einen Blick in den letzten Teilhabebericht der Bundesregierung:
Danke. Für gar nichts.
Der Artikel in der Presse ist hier.
Doch es ist nicht für alle ein Geschenk.
Unter der Überschrift "Das ändert sich für Schwerbehinderte" findet man das:
"Für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit finanziellen Abschlägen ist aber auch der Renteneintritt mit 62 möglich."
Liebe Rentenpolitiker und -politikerinnen, in vielen Fällen führt eine Schwerbehinderung eben auch dazu, dass man aus gesundheitlichen Gründen eben nicht so lange arbeiten kann wie viele andere. Eine Anhebung des Rentenalters für Schwerbehinderte auf 65 Jahre ist - meiner Meinung nach - realitätsfern und ein Schritt in die falsche Richtung.
Und das findet man unter der Überschrift "Das ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten":
"Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf maximal 10,8 Prozent Abschlag einstellen. Er kann als Erwerbsgeminderter zudem mit 63 Jahren ohne Einbußen in Rente gehen. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich."
10,8% Abschläge sind für viele Rentner, die erwerbsgemindert sind bzw.waren, eine hohe Summe, die im Alter dann fehlt.
Aber noch weniger nachvollziehbar ist der letzte Satz. Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, können ab 2023 erst nach 40(!) Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Ich empfehle mal einen Blick in den letzten Teilhabebericht der Bundesregierung:
- Frauen mit Behinderung über 60 haben eine Erwerbstätigenquote von 29% ( bei Männern liegt sie etwas höher).
- Jede zweite Frau mit Behinderung arbeitet weniger als 32 Stunden in der Woche.
- Die Dauer der Arbeitslosigkeit beträgt bei Schwerbehinderten im Durchschnitt 26 Monate.
- Und auch: Menschen mit Behinderungen arbeiten überdurchscnittlich häufig in geringer bezahlteren Tätigkeiten. Das betrifft insbesondere behinderte Menschen mit Hochschulabschluss.
Danke. Für gar nichts.
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