Liebe Leserinnen und Leser, im Zusammenhang mit der aktuell umzusetzenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird immer wieder als Begründung (der Ablehnung) auf das "Recht auf ein selbstbestimmtes Leben" verwiesen. So auch wie hier der Oberbürgermeister von Kamenz: Selbstbestimmt leben - das ist ein Begriff aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dort heißt es in Artikel 19: "Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Inklusion in der Gemeinschaft und Partizipation an der Gemeinschaft zu ermöglichen, indem sie unter anderem gewährleisten, dass a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo ...
"Ich kenne Sie doch?!" Wer Inklusion will, findet Wege. Wer nicht, Begründungen. Ich gehe meinen Weg im Rollstuhl - bin trotzdem kein Rolli, sondern Frau, Bürgerin, Schulsozialarbeiterin, gelegentlich Referentin und Dozentin, (noch) Freizeitpolitikerin, Fachfrau... Witziges und Nachdenkliches aus meiner 1,30m-Perspektive