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Posts

Es werden Posts vom Juni, 2014 angezeigt.

"Ein Fahrstuhl sorgt für Gentrifizierung." Barrierefreiheit im Aktiven Zentrum Turmstraße

Mein heutiger Post beginnt mit den Absätzen 4) und 5) des § 51 der Bauordnung Berlin:  (4) Sollen rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen nach Absatz 2 in ihrer Nutzung oder wesentlich baulich geändert werden, gelten die in Absatz 2 genannten Anforderungen entsprechend; bei einer wesentlichen baulichen Änderung bleiben im Übrigen die in § 85  Abs. 3  aufgestellten Voraussetzungen unberührt.   (5) Von den Absätzen 1 bis 4 dürfen Abweichungen gemäß § 68 Abs. 1 nur zugelassen werden, soweit die Anforderungen  1. wegen schwieriger Geländeverhältnisse, 2. wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder 3.  wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Das sind also die Gründe, aus denen von der oft zitierten "selbstverständlichen Barrierefreiheit"  abgewichen werden kann: wenn die bauliche Veränderung nicht wesentlich ist b...

Danke. Für gar kein "Rentengeschenk".

Heute hat der Bundesrat die Rentenreform, die oft als "Rentengeschenk"bezeichnet wird, verabschiedet. Der Artikel in der Presse ist hier . Doch es ist nicht für alle ein Geschenk. Unter der Überschrift "Das ändert sich für Schwerbehinderte" findet man das: "Für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter stufenweis e von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit finanziellen Abschlägen ist aber auch der Renteneintritt mit 62 möglich." Liebe Rentenpolitiker und -politikerinnen, in vielen Fällen führt eine Schwerbehinderung eben auch dazu, dass man aus gesundheitlichen Gründen eben nicht so lange arbeiten kann wie viele andere. Eine Anhebung des Rentenalters für Schwerbehinderte auf 65 Jahre ist - meiner Meinung nach - realitätsfern und ein Schritt in die falsche Richtung. Und das findet man unter der Überschrift "Das ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten": "Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf ma...