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Under Construction: Schulsozialarbeit und Kennedy

Heute widme ich meinen Post den Elternvertretern der Stadtschulpflegschaft Duisburg, die mich um einen Beitrag zur Schulsozialarbeit gebeten haben.

Schulsozialarbeit oder auch schulbezogene Jugendarbeit wird geleistet auf der Grundlage von § 11 und § 13 SGB VIII und ist damit eine Leistung der Jugendhilfe. Innerhalb der Schule findet sie im Land Berlin meist in sogenannten Schülerklubs und Schulstationen statt. Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass die Jugendsozialarbeit auch Angebote der Straßensozialarbeit und der sportorientierten Jugendarbeit sowie der Jugendberufshilfe einschließt.

Die aus ESF- und Landesmitteln sowie aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierten Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen sind in Berlin an 252 Schulen tätig (Stand November 2011).

Begonnen  wurde das Programm Schulsozialarbeit 2007 in Berlin an Hauptschulen und Förderzentren, inzwischen ist es ausgeweitet worden auf Grundschulen, Gymnasien und Berufsschulen. Verantwortlich für die Umsetzung des Programms ist das SPI.

Einige Kritikpunkte möchte ich an dieser Stelle äußern: Schulsozialarbeit wird im Land Berlin umgesetzt durch 77 freie Träger, die mit dem SPI zusammenarbeiten.

Freier Träger, das bedeutet für den einzelnen Schulsozialarbeiter: befristeter Arbeitsvertrag, meist nur über ein Schuljahr. Also: persönliche, private Planungen und Sicherheit sind für den Einzelnen nicht möglich. (Das betrifft übrigens auch die Aufnahme von Krediten...nur mal so nebenbei.)
 
Es bedeutet in vielen Fällen auch, nicht gleichberechtigter Teil des Schulkollegiums zu sein, sondern immer irgendwie Gast, der auf das "Kerngeschäft" der Schule Rücksicht nimmt oder nehmen soll. Was zum Kerngeschäft von Schule gehört oder in der Zukunft gehören wird, ist einen eigenen Blogeintrag wert. Erkennen, ob das gleichberechtigte Miteinander der unterschiedlichen Professionen funktioniert, kann man es als ersten Hinweis unter anderem daran, ob auf dem Foto des Schulkollegiums die Schulsozialarbeiter(innen) mit auftauchen oder nicht.

Im Land Berlin kommt noch eine Besonderheit hinzu: Im oben dargestellten Programm zur Schulsozialarbeit ist für die Arbeit an Förderzentren, also an Schulen, die Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten, eine halbe Stelle vorgesehen, während es an den anderen Schulformen (meist) eine ganze Stelle ist. Bei so knapper Stellenbemessung ist dann auch keine gemischtgeschlechtliche Arbeit im Team möglich, die sinnvoll wäre. Das führt auch dazu, dass Sozialarbeiter, die die Jugendlichen auf dem Weg zur Berufsausbildung unterstützen sollen, an mehreren Schulen arbeiten müssen, um nicht selbst auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen zu sein.

Was für eine Absurdität!

 

Und ich wäre nicht ich, wenn ich nicht darauf hinweisen würde, dass im Bericht über die Berliner Schulsozialarbeit zwar Angaben gemacht werden über den Anteil der Schulsozialarbeiter mit Migrationshintergrund, nicht aber über den Anteil der Kollegen mit Schwerbehinderungen. Soweit ich mich an die Weiterbildungen und Treffen im berühmten Rathaus Schöneberg erinnern kann, war ich stets die einzige sozialpädagogische Fachkraft mit einem sichtbaren Handicap: das war 2008/2009.



Als ich mich heute zur Recherche für diesen Post auf der Website meiner ehemaligen Wirkungsstätte aus den Jahren 2002-2007, DER Integrationsschule im Land Brandenburg, zum jetzigen Stand der Integration / Inklusion umsehen wollte, fand ich das:


under constrution...

Kennedy hat übrigens mal gesagt:

Wir müssen die Zeit als Werkzeug benutzen, nicht als Couch...

Ich hoffe, dass das Piktogramm auf der Website an "meiner" Schule auch so gemeint ist.





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