Sonntag, 15. Juni 2014

"Ein Fahrstuhl sorgt für Gentrifizierung." Barrierefreiheit im Aktiven Zentrum Turmstraße

Mein heutiger Post beginnt mit den Absätzen 4) und 5) des § 51 der Bauordnung Berlin:


 (4) Sollen rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen nach Absatz 2 in ihrer Nutzung oder wesentlich baulich geändert werden, gelten die in Absatz 2 genannten Anforderungen entsprechend; bei einer wesentlichen baulichen Änderung bleiben im Übrigen die in § 85 Abs. 3 aufgestellten Voraussetzungen unberührt.


  (5) Von den Absätzen 1 bis 4 dürfen Abweichungen gemäß § 68 Abs. 1 nur zugelassen werden, soweit die Anforderungen 1.wegen schwieriger Geländeverhältnisse,2.wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder3. wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.

Das sind also die Gründe, aus denen von der oft zitierten "selbstverständlichen Barrierefreiheit" abgewichen werden kann:
  • wenn die bauliche Veränderung nicht wesentlich ist
  • bei schwierigen Geländeverhältnissen
  • falls der Aufzug sonst nicht erforderlich wäre (?!)
  • bei ungünstiger vorhandener Bebauung und
  • unverhältnismäßigem Mehraufwand.
In dieser Woche fand nun eine Begehung der Arminiusmarkthalle in Berlin-Moabit mit anschließender Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste statt. Ausgangspunkt war ein Antrag des Beirats von und für Menschen mit Behinderung für mehr Barrierefreiheit in der Markthalle, in der auch kulturelle Events stattfinden. Es fehlen rollstuhlgerechte Toiletten, automatische Türöffner und kontrastreiche Beschilderung.

Außerdem führte die Begehung noch durch die Geschäftsstraßen des Aktiven Zentrums Turmstraße und den Kleinen Tiergarten.

In der anschließenden Ausschusssitzung waren dann auch der Inhaber der Markthalle, ein Vertreter des Geschäftsstraßenmanagements sowie des Koordinationsbüros für Stadtentwicklung zugegen. Apropos Bürgerbeteiligung: Ja, es waren auch Menschen mit Behinderung eingeladen und sie hatten auch Rederecht, aber:
 Ich erfuhr am Pfingstmontag, dass am Dienstag darauf nun tatsächlich die Begehung stattfinden sollte - für Menschen, die auf Assistenz und/oder Barrierefreiheit angewiesen sind, eindeutig zu knapp, weil viele Mobilitätsdienste an Feiertagen nicht erreichbar sind und mindestens einen Tag Vorlauf brauchen. Und auch deshalb, weil immer was dazwischen kommen kann:

Doch nun zur Begehung und Sitzung: Schon lange hab ich nicht mehr so viel fehlende Bereitschaft und fadenscheinige Argumente gehört: zu teuer, zu wenig Platz, Denkmalschutz, "danach hat noch nie einer gefragt", "manche können auch aufstehen und zur Toilette gehen".

Und schon lange auch nicht mehr so viel Unkenntnis über baurechtliche Vorgaben.

Bsp.?

"Im Kerngebiet sind ca. 45% aller Geschäfte barrierefrei zugänglich, in den Nebenstraßen 13%."
"Wie definieren Sie barrierefrei?"
"Der Höhenunterschied am Eingang des Geschäfts ist nicht mehr als 5 cm hoch."
"Wie kommen Sie auf die 5 cm?" (Beim abgesenkten Bürgersteig sind bespielsweise zwei Zentimeter als Höhenunterschied gestattet.)
"Ich hab einen E-Rollstuhl-Fahrer gefragt."

Und auch dieser "Zusammenhang" im altersgerechten Wohnungsbau war mir neu:

"Der An- oder Einbau eines Fahrstuhls trägt zur Gentrifizierung, d. h. Abwanderung einkommensschwacherer Bevölkerung, bei."
"Und deshalb bauen sie ihn nicht?"
"So ist es."

Auf dem Rückweg an einer Ladentür entdeckt: 10 Standards für Barrierefreiheit
Ein gutes Ergebnis hatte die Sitzung aber doch: Das Koordinationsbüro für Stadtentwicklung wird die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung an möglichen Umbaukosten der Arminiusmarkthalle prüfen.

Meine Prognose: Solange es keine verbindlichen rechtlichen Regelungen für Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auch im privaten Bereich gibt, solange es auch keine nachhaltigen, durchgehenden Konzepte zur Finanzierung von Umbauten unter Beteiligung möglichst vieler Träger gibt und - für mich das Wichtigste - so lange Bereitschaft und Wissen so wenig vorhanden sind, habe ich wenig Hoffnung, dass die Arminiusmarkthalle in den nächsten 20 Jahren wenigstens über eine rollstuhlgerechte Toilette verfügt.

So lange gilt der derzeit gültige Vertrag.

Meine Geduld nicht.


Freitag, 13. Juni 2014

Danke. Für gar kein "Rentengeschenk".

Heute hat der Bundesrat die Rentenreform, die oft als "Rentengeschenk"bezeichnet wird, verabschiedet.

Der Artikel in der Presse ist hier.

Doch es ist nicht für alle ein Geschenk.

Unter der Überschrift "Das ändert sich für Schwerbehinderte" findet man das:

"Für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit finanziellen Abschlägen ist aber auch der Renteneintritt mit 62 möglich."

Liebe Rentenpolitiker und -politikerinnen, in vielen Fällen führt eine Schwerbehinderung eben auch dazu, dass man aus gesundheitlichen Gründen eben nicht so lange arbeiten kann wie viele andere. Eine Anhebung des Rentenalters für Schwerbehinderte auf 65 Jahre ist - meiner Meinung nach - realitätsfern und ein Schritt in die falsche Richtung.

Und das findet man unter der Überschrift "Das ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten":

"Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf maximal 10,8 Prozent Abschlag einstellen. Er kann als Erwerbsgeminderter zudem mit 63 Jahren ohne Einbußen in Rente gehen. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich."

10,8% Abschläge sind für viele Rentner, die erwerbsgemindert sind bzw.waren, eine hohe Summe, die im Alter dann fehlt.

Aber noch weniger nachvollziehbar ist der letzte Satz. Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind, können ab 2023 erst nach 40(!) Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Ich empfehle mal einen Blick in den letzten Teilhabebericht der Bundesregierung: 



  • Frauen mit Behinderung über 60 haben eine Erwerbstätigenquote von 29% ( bei Männern liegt sie etwas höher).
  • Jede zweite Frau mit Behinderung arbeitet weniger als 32 Stunden in der Woche. 
  • Die Dauer der Arbeitslosigkeit beträgt bei Schwerbehinderten im Durchschnitt 26 Monate. 
  • Und auch: Menschen mit Behinderungen arbeiten überdurchscnittlich häufig in geringer bezahlteren Tätigkeiten. Das betrifft insbesondere behinderte Menschen mit Hochschulabschluss.
Und diesen Menschen, die im Durchschnitt ohnehin schon weniger zur Verfügung haben als andere, diesen Menschen bürdet ihr dann noch Abschläge auf, wenn sie es aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht schaffen, ab 2023 auf 40 Beitragsjahre zu kommen?

Danke. Für gar nichts.

"Heute Nachmittag Café Klostertor?"

Liebe Leserinnen und Leser, "Heute Nachmittag Café Klostertor?", war die Reaktion meiner Schulleitung, als ich ihr in dieser Woche...