Mittwoch, 27. November 2013

Politik für Menschen mit Behinderung - das steht im Koalitionsvertrag

Kommt es zur Unterschrift?
Am 03. Dezember begehen die Vereinten Nationen den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. In welche Richtung geht hier in Deutschland die Politik von und für Menschen mit Behinderung? Welche modernen, menschenrechtlichen Ansätze werden im geplanten Koalitionsvertrag umgesetzt? Ich hab mal nachgelesen.

Im über 170-seitigen Vertragsentwurf sind die wichtigsten Punkte auf etwas mehr als einer Seite festgelegt:
  • "Nichts über uns ohne uns" - Diese Forderung ist für behindertenpolitisch aktive Menschen ca. 30 Jahre alt. Welche Vertreter des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, des Deutschen Behindertenrates, der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben oder der BRK-Allianz haben an den Beratungen zur Großen Koalition teilgenommen? Niemand. 
  • UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Die große Koalition - so sie denn zustande kommt - wird eine Menschenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, auch umsetzen. Eine Selbstverständlichkeit. 
  • Inklusiven Arbeitsmarkt stärken - der erste konkrete Punkt. Dazu gehöre auch "die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen". Im weiteren Text liest man noch, dass in den Jobcentern "ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein" muss, um "die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erkennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln". Aber wie? Im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung sollen "Anstrengungen für die berufliche Integration" erhöht werden. Und schließlich will die neue Regierung "den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern" und dabei die Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit einbeziehen. Intensivere Erfahrungen haben genau 2 der 16 Bundesländer: Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. 
  • Eingliederungshilfe reformieren - modernes Teilhaberecht entwickeln - Die neue Regierung wird ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten und die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hatte dazu bereits einen Gesetzentwurf mit Finanzierungsvorschlägen erarbeitet. Das findet keine Erwähnung, aber die Regierung will behinderte Menschen und deren Verbände in das Gesetzgebungsverfahren einbeziehen.
  • Letzter Punkt: Barrierefreiheit im Netz - "Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann." 
Mein Fazit: Dieser Entwurf des Koalitionsvertrags ist enttäuschend für Menschen mit Behinderung. Die Verfasser und Verfasserinnen haben den menschenrechtlichen Ansatz von Behinderung noch nicht verstanden: um Menschenrechte bemüht man sich nicht, die gelten - ungeprüft - für jeden Menschen mit oder ohne Behinderung.



Sonntag, 24. November 2013

Fachkräftemangel? Ignoranz!

Kürzlich habe ich im Netz einen Brief entdeckt, den ein Arbeitgeber dem Jobcenter geschrieben hat, der einen schwerbehinderten Arbeitsuchenden einstellen wollte:
Sehr geehrtexxxxxxxxx,
sehr geehrtexxxxxxxxx,
ich bin sehr enttäuscht, dass es scheinbar so schwierig ist, einen schwerbehinderten Menschen > ohne berufliche Perspektive > einzustellen. Herr xxxxxx ist schwerbehindert und zählt zum Personenkreis nach § 72 SGB IX.
Seit über einem halben Jahr versuche ich, Herrn xxxx einzustellen. Aus diesem Grund habe ich mich frühzeitig an Sie gewandt. Ich wollte mit Ihnen gemeinsam > einen behinderungsgerechten und inklusiven Arbeitsplatz einrichten. Leider zieht sich dieses Vorhaben unsäglich in die Länge.
Ich bin nun nicht mehr bereit, länger zu warten!
Sollte ich bis morgen 12:00 Uhr keine verbindliche Zusage haben, werde ich Herrn xxxxx nicht mehr einstellen.- Der versprochene Antrag auf EGZ-SB ist nicht eingegangen.
- Die Fragestellungen zum Führerschein, Arbeitskleidung und Fahrkosten wurden nicht beantwortet.
Beste Grüße
Ähnliche Erfahrungen habe ich im Jobcenter auch gemacht:
"Wer ist jetzt eigentlich für mich zuständig - die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter? Ich bekomme noch von beiden Post." 
nichts sagen, sehen, hören wollen

Hintergrund meiner Frage war, dass die Bundesagentur für Arbeit bei behinderten Menschen Rehabilitationsträger bleibt (Seite 10), auch wenn Leistungen aus dem SGB II bezogen werden.

"Das ist eine schwierige Frage."

Nächstes Thema:

"Ein potenzieller Arbeitgeber fragt, welche Eingliederungshilfen möglich sind."
"Das macht der Arbeitgeberservice."
"Am Arbeitsort?"
"Ja." 
Ende der Informationen. Nächster Termin: in 3 Monaten.


Zugeparkt
Also schaue ich selber nach und lade mir die Förderanfrage runter. Fülle sie aus, lege sie dem potenziellen Arbeitgeber zur Unterschrift vor. Und bringe sie persönlich zum Arbeitgeberservice, dessen Adresse ich inzwischen auch selbst recherchiert hatte. - Zuparken inklusive:
"Ist ja schon super ausgefüllt."
"Wir melden uns."
Das passierte nicht. Inzwischen hat sich mein potenzieller Arbeitgeber dort gemeldet.
"Wir melden uns so schnell wie möglich."
Unwissenheit, Untätigkeit, Desinteresse, kein Dienstleistungsbewusstsein - das sind die Mängel in der Vermittlung schwerbehinderter Menschen auf den Arbeitsmarkt.
Und die Fachkräfte sitzen auf der falschen Seite des Schreibtischs.

Sonntag, 17. November 2013

Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit – eine Begriffsklärung

Diesen Artikel habe ich gerade für ein Stadtteilzentrum geschrieben:

Was unterscheidet Integration von Inklusion?

Inklusion
Inklusion – ein vielbenutztes Wort in den Medien. Manchmal sieht es so aus, als wäre Inklusion irgendwas mit Rollstuhl und Schule. Oder „dass behinderte und nicht behinderte Kinder jetzt zusammen lernen müssen.“ Beides trifft es nicht so ganz:

Inklusion ist ein Modell vom Zusammenleben, in dem Teilhabe ein Menschenrecht ist, in dem Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen wie Alter, Geschlecht, Zuwanderungsgeschichte, sexueller Orientierung, Begabungen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen gleichberechtigt teilhaben können, das heißt, in alle Lebensbereiche einbezogen sind.

In eine Gesellschaft, in der Vielfalt ein Wert und das Normale ist. Der Begriff „Inklusion“ (Inclusio = Einschluss) kommt auch nicht nur in der Sozialpolitik oder Bildung vor, sondern auch in der Metallkunde und Mineralogie, in der Stoffe oder Organismen eingeschlossen werden. Ein Professor beschrieb Inklusion mal so:

„Wenn ein Insekt, in einem Bernstein eingeschlossen, an einer Kette hängt, dann haben Sie die Inklusion am Hals!“

In einer inklusiven Gesellschaft ist Teilhabe ein Menschenrecht. Dieser Satz ist so einfach wie bedeutend. Teilhabe – so definiert es die Weltgesundheitsorganisation – bedeutet „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen, das ist das Ziel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das heißt, niemand entscheidet, wer am Unterricht oder in einem Kurs im Stadtteilzentrum teilnehmen darf und wer nicht, sondern es geht darum, Bedingungen zu schaffen, damit jemand teilnehmen kann. Damit stellt das gelebte Prinzip der Inklusion auch Denk-, Fürsorge- und Machtstrukturen infrage.

Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob Inklusion eine Fortführung der Integration oder etwas ganz anderes ist. Für mich ist es in jedem Fall ein Fortschritt, ein Prozess.

Im Kommunalen Index für Inklusion werden Strukturen und Kultur von Einrichtungen und Organisationen unter dem Aspekt der Inklusion beleuchtet:

Inklusion ist eine Frage der Kultur – Grafik aus dem Kommunalen Index für Inklusion

Inklusion ist eine Frage der Wertschätzung, eine Frage des Erkennens von Stärken, mit der sich Menschen in die Gesellschaft einbringen können, ausgehend von der Frage: Fühlt sich jede*r willkommen?

Wenn ich Bürgerbeteiligung bzw. mehr Besucher*innen will, wie gestaltet sich dann Veranstaltungsplanung? An dieser Stelle eine kleine Anekdote:

Ich hatte mich zu einer Konferenz angemeldet, die sich mit Bürgerbeteiligung befasst. In der Einladung keine Hinweise zur Barrierefreiheit Also frage ich nach: „Ich bin mit einem Rollstuhl unterwegs – ist der Veranstaltungsort dafür geeignet?“ „Ja, wir sind vollkommen barrierefrei!“ Also mache ich mich auf den Weg: kein rollstuhlgerechter Parkplatz, Drehtür am Eingang, durch die ich nicht durchkomme. Also klopfe ich ans Fenster und werde irgendwann gehört und dann öffnet man mir einen Seiteneingang, im Foyer nur Stehtische, aufs Podium keine Rampe, alle Beiträge nur zu hören, d.h. kein Gebärdensprachdolmetscher, keine Schriftdolmetschung.

Bürgerbeteiligung geht eben nur mit Barrierefreiheit. Wieder ein oft benutztes Wort, aber was bedeutet es genau unter dem Aspekt der Teilhabe?

In Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen heißt es:
„Um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.“

Barrierefreiheit dient also der Teilhabe, einem Menschenrecht, und beinhaltet neben dem Zugang zu Schulen, Wohnhäusern, medizinischen Einrichtungen und Arbeitsstätten auch Verkehrsmittel, Beratungsstellen, Sprache, Notrufe, Beschilderungen und Webseiten.

Wenn Sie mit offenen Augen, Ohren und Gedanken zur Arbeit, zum Arzt, zum Amt oder zum Stadtteilzentrum gehen, werden Sie merken, dass wir von einer so verstandenen Barrierefreiheit noch weit entfernt sind.

In der Behindertenrechtskonvention ist dem Artikel zur Barrierefreiheit übrigens ein anderer vorangestellt: Artikel 8 Bewusstseinsbildung.



Mittwoch, 13. November 2013

Alle für eine - Teilhabe braucht Zusammenarbeit

Ich habe hier ja schon viel zur Mobilität, zum Kneeling, also dem seitlichen Absenken der Busse für bequemeren Einstieg und zu den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) gepostet. In diesen Tagen gab es eine neue Pressemeldung.
Immer senken oder nur bei Bedarf? Die großen Gelben der BVG.
BVG-Busse

Die BVG stellt sich weiterhin quer, wenn es darum geht, den Standard der Barrierefreiheit von 2009 (Automatisches Kneeling) wieder einzuführen, der ab 2011 zurückgenommen wurde (Bedarfs-Kneeling).

Das Abgeordnetenhaus hat nun erneut gegenüber der BVG mitgeteilt, dass der Standard von 2009, dass sich die Busse bei jedem Halt automatisch absenken, wieder hergestellt werden soll.

Ein Unternehmen des Landes erfüllt die Vorgaben des Landes - eigentlich ganz einfach, doch beim Thema Barrierefreiheit und Komfort für alle offenbar nicht. Ich bleibe dran.

Ein zweites Thema, das mich immer wieder beschäftigt, ist Inklusion in der Bildung. Dazu gab es einen Artikel in der Märkischen Allgemeinen: "Antons verlorene Zeit". Da streiten sich die Agentur für Arbeit, die Pflegekasse und das Sozialamt, wer die Kosten der Assistenz (den im Artikel verwendeten Begriff "Intensivpflege" finde ich unangebracht) während der Berufsausbildung übernimmt. Und so verrinnt die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn...

Das ist ein anschauliches Beispiel dafür, weshalb es bei der Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen nicht nur ums Geld geht. Ob die Leistungen vermögensabhängig sind oder nicht. Ob sie vom Bund oder vom Land kommen.

Es geht auch darum, die Strukturen zu vereinfachen, damit die Menschen nicht zwischen den einzelnen Ämtern zerrieben werden und unnötigerweise Zeit verrinnt. Ein Leistungsträger für Teilhabeleistungen, egal, ob berufliche, schulische oder im Alltag benötigte Leistungen.

Das kann funktionieren, wenn alle es wollen und bereit sind zusammenzuarbeiten. Davon hängt vieles ab, was mit Inklusion zusammenhängt.

Ein Beispiel, wie so etwas aussehen kann, wenn die Gemeinde, die Regierung, die Betroffenen und Angehörigen ein Projekt wollen, zeigt dieser Film über schulische Inklusion in Alberta, Kanada:




Teilhabe braucht Zusammenarbeit. Alle für eine.

"Heute Nachmittag Café Klostertor?"

Liebe Leserinnen und Leser, "Heute Nachmittag Café Klostertor?", war die Reaktion meiner Schulleitung, als ich ihr in dieser Woche...