Dienstag, 25. Juni 2013

Von Grundzügen und netten Ideen

Beim gestrigen Gespräch der Fachverbände zum Bundesleistungsgesetz zur Teilhabe, das in der kommenden Legislaturperiode verabschiedet werden soll, traf  ich Hubert Hüppe. Das ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (nebenbei: wäre es nicht angebracht, anstelle von Belangen von Rechten zu sprechen?)

Berufsausbildungsvertrag
In meinem Post "Einander sehen statt angesehen werden" hatte ich darüber berichtet, wie schwierig es selbst für ihn als Repräsentanten der Bundesregierung ist, für seinen Sohn eine inklusive Bildung und Berufsausbildung zu erreichen.

Über meinen Besuch in einem Berufsbildungswerk hatte ich auch berichtet und darüber, dass mich der Geschäftsführer darauf hinwies, dass der "Sohn des Behindertenbeauftragten nun doch in einem BBW sei", so, als würde das die Existenz solcher Einrichtungen positiv hervorheben.

Gestern nun erfuhr ich, dass dem nicht so ist. Herr Hüppe bzw. sein Sohn nutzt ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget für eine Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Und auch dieser inklusive Weg musste erstritten werden.

Nun zur gestrigen Veranstaltung:

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung hatten eingeladen:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V., Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V., Bundesverband evangelische Behindertenhilfe und der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.

Bereits an dieser Zusammenstellung können Sie erkennen, dass das Publikum mehrheitlich aus nichtbehinderten Menschen bestand. Leider hält sich dieser Zustand nun schon über Jahrzehnte und für mich stellt sich die Frage, wessen Interessen in den Fachverbänden da genau vertreten werden, wenn 90% der Tagungsteilnehmer nichtbehindert sind. In der Veranstaltungsplanung wurde das auch deutlich: rollstuhlgerechte Barrierefreiheit ja, Barrierefreiheit für Sinnesbehinderte nein.

Unter den politisch aktiven behinderten Menschen sind es übrigens überwiegend Männer, die Politik gestalten. Dr. Sigrid Arnade und ich haben dieses Mal die Frauen mit Behinderung vertreten.

Im Impulsreferat wurden die Grundzüge des Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung vorgestellt und aktuelle Probleme angerissen. Vollständig nachzulesen sind die Grundzüge hier.

Hier meine Stichpunkte zum gestrigen Eingangsreferat:

* weg von der Fürsorge, hin zur Teilhabe
* menschenrechtliche Perspektive
* trotz Berufstätigkeit besteht hohes Armutsrisiko für Menschen mit Behinderung
* Leistungskatalog für Nachteilsausgleiche muss offen sein
* notwendig sind einheitliche Kriterien zur Bedarfsfeststellung
Meine Notiz während des Eingangsreferats
* Ausgleichsbetrag notwendig, weil Behinderungen und daraus resultierende Benachteiligungen ungleich sind
* Wahlmöglichkeiten sichern
* Teilhabe am Arbeitsleben auch über Teilhabeleistungen sichern und nicht mehr über Sozialhilfe
* WfbM bleibt wichtig für Teilhabe am Arbeitsleben (soviel zur Frage: Wer vertritt hier wessen Interessen und was hat eine WfbM mit Teilhabe zu tun?)
* Ziel: Leistungen aus einer Hand (Das war beim Trägerübergreifenden Persönlichen Budget auch das Ziel und es hat nicht funktioniert.)
* Ziel: qualifizierte, verständliche, behördenunabhängige Beratung (Die wichtige Frage, wo und bei wem diese angesiedelt werden soll, wurde in den Grundzügen nicht vorgestellt.)

Zu den Statements der 5 eingeladenen Bundestagsparteien gibt es mehr im nächsten Post.

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