Dienstag, 31. Dezember 2013

Ich suche nicht. Ich schaffe. - Heute enden 1,5 Jahre.

Heute enden anderthalb Jahre. Eineinhalb Jahre, in denen ich arbeitsuchend war (der Duden empfiehlt: Arbeit suchend).

Sie haben also nie gearbeitet?
Und das stimmt überhaupt nicht. Ich hatte immer Aufgaben und musste mir nie Arbeit suchen, nur hab ich dafür kein Geld bekommen: u.a. habe ich meinen ersten Wahlkampf bestritten, d.h. Interviews gegeben, mit Schülerinnen und Schülern diskutiert, auf Podiumsdiskussionen über Teilhabe gesprochen, ich habe in Beiräten gearbeitet, mich mit barrierefreier Müllentsorgung befasst, Senioren zu Pflege beraten und noch einiges mehr. Neulich habe ich in einem Blog mal dieses Bild gesehen und das trifft es ganz gut:

Ich habe meine Arbeitsplätze (also die mit Vertrag) übrigens noch nie gesucht und gefunden, sondern immer in der Zusammenarbeit mit potenziellen Kolleginnen und Kollegen bzw. Arbeitgebern geschaffen. Diese Erfahrung, das weiß ich unter anderem aus meinen Social-Media-Aktivitäten, teilen viele behinderte Menschen. Die Top-Antwort einer kleinen Befragung zum Arbeitsmarkt war: wir brauchen mehr Flexibilität für individuelle Beschäftigungsmodelle. Arbeitsplatzvorschläge von der Stange bzw. aus dem Drucker des Arbeitsvermittlers funktionieren (meist) nicht. In meinem Post "Mein Weihnachtswunsch 2012" habe ich eine Studie der Universität Bremen erwähnt, die die Gründe für bzw. gegen eine Einstellung schwerbehinderter Menschen aufzeigt. Ein Ergebnis: die Zahlung oder Nicht-Zahlung der Ausgleichsabgabe hat kaum Einfluss auf eine Einstellung. Die Information und Beratung des Arbeitgebers schon.

Ab morgen, naja übermorgen, geht es also wieder los und ich freue mich riesig drauf! Ich hab mal nachgerechnet: In den letzten 18 Monaten hatte ich mit insgesamt 15 Mitarbeitenden des Jobcenters und der Agentur für Arbeit zu tun (das Gespräch mit der Chefin der örtlichen Arbeitsagentur nicht mitgezählt):


  • mit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit
  • mit der Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit
  • mit der Arbeitsvermittlung des Jobcenters
  • mit der Leistungsabteilung des Jobcenters
  • mit dem Arbeitgeberservice am Wohnort
  • mit dem Arbeitgeberservice am Arbeitsort.
Keiner der 15 Mitarbeiter hat mich oder den Arbeitgeber jemals gefragt: "Welche Bedingungen brauchen Sie, um arbeiten bzw. einen Arbeitsplatz anbieten zu können?" Das wäre die Schlüsselfrage gewesen, um einen Arbeitsplatz zu schaffen, nicht zu suchen.

In diesem Sinne wünsche ich heute einen guten Start ins neue Jahr 2014 und in ihm viele Gelegenheiten für die richtigen Fragen. Und für die Gelegenheiten gilt auch: nicht (nur) suchen, sondern schaffen!

Happy New Year!

Mittwoch, 18. Dezember 2013

"Machen Sie sich keine Sorgen." Doch, tue ich.

Ich erstelle gerade eine Chronologie meiner Kontakte bzw. Aktivitäten und der eines potenziellen Arbeitgebers mit der Agentur für Arbeit, um einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz zu schaffen. Bisher sind es 2 Seiten in Stichpunkten. Kostprobe?

Arbeitgeber"service": "Frau L. sagte mir, sie machen sich Sorgen wegen Ihres Eingliederungszuschusses.“ 
ich: „Nein, eher darüber, dass wegen der fehlenden Unterlagen des Arbeitgeberservice mein Arbeitsvertrag ab dem 01.01.14 nicht zustande kommt.“ 
„Sie haben eine mündliche Zusage, die gilt.“ 
„Unter Freunden würde ich dem zustimmen. Sie sind ein Amt und da gilt für mich, was ich schriftlich habe.“ 
"Machen Sie sich keine Sorgen."

Das war gestern. 14 Tage vor Arbeitsbeginn. Der Kontakt besteht seit Anfang November. Unglaublich, mit welcher Arroganz und Ignoranz Arbeitsuchende (in dem Fall mit Behinderung) und Arbeitgeber, die behinderungsgerechte Arbeitsplätze schaffen wollen, hingehalten werden.

Fortsetzung folgt.

Samstag, 14. Dezember 2013

Der Haushalt 2014/2015 - ein Wohnheim für mehr Teilhabe am Arbeitsleben?

In meinem Post zum 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung, habe ich mich mit der Verwendung der Ausgleichsabgabe beschäftigt. Also dem Geld, das Betriebe zahlen, wenn sie  die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen von 5% nicht erfüllen.

Damals hatte ich aus dem SGB IX (§ 77) zitiert:

Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben (§ 102 Abs. 1 Nr. 3) verwendet werden, soweit Mittel für denselben Zweck nicht von anderer Seite zu leisten sind oder geleistet werden.
Förderung der Teilhabe. Teilhabe heißt Einbezogensein. In meinem Post hatte ich gezeigt, dass die Ausgleichsabgabe genau dafür nicht verwendet wird, wenn sie in Werkstätten für behinderte Menschen investiert.

Ich bezog mich damals auf den Haushaltsplan des Landes Berlin für 2012/2013.

Titelblatt der Publikation: Initiative Inklusion
Broschüre Initiative Inklusion

Seit dieser Woche hat das Land Berlin einen neuen Haushaltsplan für 2014/2015. Auch in diesem Zeitraum investiert das Land Berlin mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe wieder in eine Einrichtung, genauer gesagt in den Neubau eines Wohnheims (Seite 194). 


Was das nun mit der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben zu tun hat? Das wüsste ich auch gern.


Interessant ist auch, dass 2014 und 2015 ca. 300 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung über die Initiative Inklusion geschaffen werden sollen. Wie zögerlich diese Mittel 2012 ausgegeben wurden, zeigt die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage: 2012 waren es 34 Arbeitsplätze.


Nach meinen Erfahrungen liegt ein Grund in der fehlenden Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur, Jobcenter, Integrationsamt, Arbeitgebern und Handwerkskammern - zu wenig Öffentlichkeitsarbeit, zu viel Bürokratie, zu viele Ansprechpartner. Von einem Service für Arbeitgeber ist beim Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit leider wenig zu spüren. Das geht auch aus dem jüngst veröffentlichten Inklusionsbarometer der Aktion Mensch hervor. 

Sonntag, 8. Dezember 2013

Vom unperfekten Anfang - der 3. Dezember in Sachsen

Projekt Behinderung neu denken
Behinderung neu denken
Ich berichte heute über die Veranstaltung "Behinderung neu denken", die ich am 02. Dezember aus Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung in Dresden besucht habe.

Sachsen gehört zu den 5 der 16 Bundesländer, die noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt haben (fast 5 Jahre nach Inkrafttreten). Die Landeshauptstadt Dresden hat am 11. Juli 2013 einen Aktionsplan beschlossen.

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Dresden, Frau Müller, gab zunächst einen Überblick über den Stand der Umsetzung - im Bundesdurchschnitt und in Dresden. Obwohl Deutschland mittlerweile eine hohe Inklusionsquote von 83% (S. 86) für Kinder, die Eingliederungshilfe beziehen, im Kita-Bereich erzielt, sind die Zahlen der einzelnen Städte und Bundesländer doch sehr unterschiedlich, in der Stadt Dresden liegt sie bei ca. 37% (S. 18). Je höher der Bildungsgrad, umso weniger werden Menschen mit Behinderung daran beteiligt. Das hat zur Folge, dass jeder 2. Erwachsene mit Beeinträchtigungen im Alter zwischen 20 und 64 keinen oder einen geringen schulischen Bildungsabschluss (Seite 111) hat. Noch eine Zahl zu barrierefreiem Wohnraum in Dresden: der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum ist in Dresden zu 10% gedeckt, so die Behindertenbeauftragte.

Eleanor Roosevelt mit der AEMR
Im anschließenden Vortrag gab uns die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V., Dr. Sigrid Arnade, einen Überblick über das Zustandekommen und die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention - von Behinderung als lebensunwertes Leben über das medizinische Modell von Behinderung bis hin zu einem sozialen Modell und dem modernen menschenrechtlichen Modell. Behinderung entsteht demnach aus der Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigungen und umweltbedingten, einstellungsbedingten und kommunikativen Barrieren.

Das heutige menschenrechtliche Modell von Behinderung basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) aus dem Jahre 1948, obwohl dort Behinderung, Alter oder auch sexuelle Orientierung als Diskriminierungsgründe noch nicht extra aufgeführt sind.

Arnade hält die strukturelle Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für gelungen: Inklusionsbeirat, Monitoringstelle und die staatliche Anlaufstelle beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind geschaffen. Praktisch und inhaltlich umgesetzt sei sie nicht.

Das kann ich nur bestätigen, wie sonst ist es zu erklären, dass auch im 5. Jahr nach der Ratifizierung einer UN-Konvention die Umsetzung auf Landesebene ungestraft ignoriert werden kann?

Die fehlende Praxis konnte ich als Veranstaltungsteilnehmerin auch an der Veranstaltungsorganisation erkennen: Glastüren waren für sehbehinderte Menschen nicht gut zu erkennen, Stehtische halte ich bei solchen Themen auch eher für ungeeignet und ein Saal mit 5 Gesprächsrunden, die parallel als Geräuschkulisse laufen, sind für Hörbehinderte wirklich ein Problem. Und schließlich das stille Örtchen: wenn ich während einer Veranstaltung nur eine rollstuhlgerechte Toilette habe, die in einer 10-Minuten-Pause von mehreren Rollstuhlfahrern genutzt werden soll, dann ist das einfach zu knapp.

Im Gedächtnis geblieben ist mir noch eine Anmerkung: "Inklusion braucht keinen Perfektionismus." Damit ist gemeint, dass es besser ist, mit ersten Schritten zur Inklusion anzufangen, als gar keine zu gehen. Als Beispiel: Mit Anja Apel, einer Politikerin im Dresdner Stadtrat, unterhielt ich mich über die Übertragung der Stadtratssitzungen, die zur Zeit weder in Gebärdensprache noch mit Untertiteln erfolgt. Die Kombination aus beidem - Gebärdensprache und Untertiteln - ist die beste Lösung, eines davon umzusetzen wäre ein Anfang.

In diesem Sinne wünsche ich einen unperfekten Sonntag mit vielen Anfängen!

Donnerstag, 5. Dezember 2013

Teilhabegeld - die Details

Paragrafen
Achtung, dies ist ein Text mit vielen Paragrafen.

Er fasst die Regelungen zum Teilhabegeld zusammen, das mit einem neuen Bundesteilhabegesetz/Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen eingeführt werden könnte.

Kurzer Einschub: Ich halte die Formulierung "Bundesteilhabegesetz" für besser, weil es im Kern eben nicht nur um die Finanzierung, also die Leistungen geht, sondern auch um die Vereinfachung der Strukturen, um Teilhabe möglich zu machen.

Doch nun zum Teilhabegeld. Im Koalitionsvertrag spricht man davon, die Einführung eines Bundesteilhabegeldes zu prüfen. Ich hoffe, dass es nicht nur bei der Prüfung bleibt.

Folgende Regelungen schlägt das Forum behinderter Juristinnen und Juristen in seinem Entwurf zum Gesetz zur Sozialen Teilhabe vor - 12 Punkte:
Geld
  •       Das Teilhabegeld ist als Leistung zur Sozialen Teilhabe zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen (§ 56a SGB IX neu) gedacht, für die es keine gesondert normierten, also anderen Anspruchsgrundlagen gibt. Wer ein behindertes Leben lebt, weiß, dass da eine Menge zusammenkommen kann.
  •            Es wird  neben anderen Leistungen zur Sozialen Teilhabe gewährt (wie z. B. Hilfsmittel, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur inklusiven Schulbildung).
  •            Das Teilhabegeld besteht aus Grundbetrag und Zusatzbetrag,
  •            wird nicht auf andere Teilhabeleistungen angerechnet und ist
  •            einkommens- und vermögensunabhängig.
  •       Die Höhe des Grundbetrages richtet sich nach der Stufe der Beeinträchtigung. Er beträgt monatlich

a) für erheblich beeinträchtigte Menschen, 50,00 €
b) für schwer beeinträchtigte Menschen, 80,00 €
c) für besonders schwer beeinträchtigte Menschen und 100,00 €
d) für schwerstbeeinträchtigte Menschen,120,00 €.

Grundlage dafür ist die Definition von Behinderung, Beeinträchtigung und Barrieren nach § 2 dieses Gesetzentwurfs (Seite 62).
  • Der Zusatzbetrag beträgt je nach beeinträchtigungsspezifischem Mehrbedarf (z. B. Pflegebedürftigkeit, Blindheit, Bedarf an Leichter Sprache) zwischen 150-900 € monatlich (§ 56a SGB IX neu, Seite 29 des Gesetzentwurfs).
  • Das Teilhabegeld wird jährlich nach dem Lebenshaltungskostenindex angepasst.
  • Die Einführung des bundesweiten Teilhabegeldes ist nach diesem Gesetzentwurf verbunden mit dem Wegfall steuerlicher Freibeträge wegen außergewöhnlicher Belastung nach § 33b Absatz 1 bis 3 EStG.
  • Das bundeseinheitliche Teilhabegeld soll auch landesrechtliche Regelungen für blinde, gehörlose, hörbehinderte, sehbehinderte und pflegebedürftige Menschen ersetzen (also nicht das SGB XI).
  • Einkommensunabhängig bedeutet auch, dass das Teilhabegeld von der Einkommensanrechnung nach § 11a Absatz 1 SGB II freigestellt ist.
  • Das Teilhabegeld ersetzt auch § 66 Abs. 2 SGB XII (Leistungskonkurrenz beim Pflegegeld nach SGB XII).
Ich denke, dass das gute, umsetzbare Vorschläge sind, um Teilhabeleistungen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.  Anhand der der vielen angeführten Gesetze kann auch der nichtbehinderte Leser erahnen, mit wie vielen Ämtern man es bisher zu tun hatte, um notwendige Hilfen zur Teilhabe zu erhalten. Das zu vereinfachen und bundeseinheitlich zu gestalten, ist ein Kernziel des Gesetzes. Diese Forderung unterstützen auch die Behindertenbeauftragten der Bundesländer in ihrer Düsseldorfer Erklärung.

Gleichzeitig bin ich auf die Vorschläge der Regierungsparteien gespannt, welche konkreten Vorschläge sie zur Umsetzung, Finanzierung und Gegenfinanzierung von Teilhabeleistungen machen. Und darauf, wie Expertinnen und Experten mit Behinderung in die Erarbeitung des Gesetzes einbezogen werden.

Mittwoch, 27. November 2013

Politik für Menschen mit Behinderung - das steht im Koalitionsvertrag

Kommt es zur Unterschrift?
Am 03. Dezember begehen die Vereinten Nationen den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. In welche Richtung geht hier in Deutschland die Politik von und für Menschen mit Behinderung? Welche modernen, menschenrechtlichen Ansätze werden im geplanten Koalitionsvertrag umgesetzt? Ich hab mal nachgelesen.

Im über 170-seitigen Vertragsentwurf sind die wichtigsten Punkte auf etwas mehr als einer Seite festgelegt:
  • "Nichts über uns ohne uns" - Diese Forderung ist für behindertenpolitisch aktive Menschen ca. 30 Jahre alt. Welche Vertreter des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, des Deutschen Behindertenrates, der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben oder der BRK-Allianz haben an den Beratungen zur Großen Koalition teilgenommen? Niemand. 
  • UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Die große Koalition - so sie denn zustande kommt - wird eine Menschenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, auch umsetzen. Eine Selbstverständlichkeit. 
  • Inklusiven Arbeitsmarkt stärken - der erste konkrete Punkt. Dazu gehöre auch "die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen". Im weiteren Text liest man noch, dass in den Jobcentern "ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein" muss, um "die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erkennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln". Aber wie? Im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung sollen "Anstrengungen für die berufliche Integration" erhöht werden. Und schließlich will die neue Regierung "den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern" und dabei die Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit einbeziehen. Intensivere Erfahrungen haben genau 2 der 16 Bundesländer: Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. 
  • Eingliederungshilfe reformieren - modernes Teilhaberecht entwickeln - Die neue Regierung wird ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten und die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hatte dazu bereits einen Gesetzentwurf mit Finanzierungsvorschlägen erarbeitet. Das findet keine Erwähnung, aber die Regierung will behinderte Menschen und deren Verbände in das Gesetzgebungsverfahren einbeziehen.
  • Letzter Punkt: Barrierefreiheit im Netz - "Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann." 
Mein Fazit: Dieser Entwurf des Koalitionsvertrags ist enttäuschend für Menschen mit Behinderung. Die Verfasser und Verfasserinnen haben den menschenrechtlichen Ansatz von Behinderung noch nicht verstanden: um Menschenrechte bemüht man sich nicht, die gelten - ungeprüft - für jeden Menschen mit oder ohne Behinderung.



Sonntag, 24. November 2013

Fachkräftemangel? Ignoranz!

Kürzlich habe ich im Netz einen Brief entdeckt, den ein Arbeitgeber dem Jobcenter geschrieben hat, der einen schwerbehinderten Arbeitsuchenden einstellen wollte:
Sehr geehrtexxxxxxxxx,
sehr geehrtexxxxxxxxx,
ich bin sehr enttäuscht, dass es scheinbar so schwierig ist, einen schwerbehinderten Menschen > ohne berufliche Perspektive > einzustellen. Herr xxxxxx ist schwerbehindert und zählt zum Personenkreis nach § 72 SGB IX.
Seit über einem halben Jahr versuche ich, Herrn xxxx einzustellen. Aus diesem Grund habe ich mich frühzeitig an Sie gewandt. Ich wollte mit Ihnen gemeinsam > einen behinderungsgerechten und inklusiven Arbeitsplatz einrichten. Leider zieht sich dieses Vorhaben unsäglich in die Länge.
Ich bin nun nicht mehr bereit, länger zu warten!
Sollte ich bis morgen 12:00 Uhr keine verbindliche Zusage haben, werde ich Herrn xxxxx nicht mehr einstellen.- Der versprochene Antrag auf EGZ-SB ist nicht eingegangen.
- Die Fragestellungen zum Führerschein, Arbeitskleidung und Fahrkosten wurden nicht beantwortet.
Beste Grüße
Ähnliche Erfahrungen habe ich im Jobcenter auch gemacht:
"Wer ist jetzt eigentlich für mich zuständig - die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter? Ich bekomme noch von beiden Post." 
nichts sagen, sehen, hören wollen

Hintergrund meiner Frage war, dass die Bundesagentur für Arbeit bei behinderten Menschen Rehabilitationsträger bleibt (Seite 10), auch wenn Leistungen aus dem SGB II bezogen werden.

"Das ist eine schwierige Frage."

Nächstes Thema:

"Ein potenzieller Arbeitgeber fragt, welche Eingliederungshilfen möglich sind."
"Das macht der Arbeitgeberservice."
"Am Arbeitsort?"
"Ja." 
Ende der Informationen. Nächster Termin: in 3 Monaten.


Zugeparkt
Also schaue ich selber nach und lade mir die Förderanfrage runter. Fülle sie aus, lege sie dem potenziellen Arbeitgeber zur Unterschrift vor. Und bringe sie persönlich zum Arbeitgeberservice, dessen Adresse ich inzwischen auch selbst recherchiert hatte. - Zuparken inklusive:
"Ist ja schon super ausgefüllt."
"Wir melden uns."
Das passierte nicht. Inzwischen hat sich mein potenzieller Arbeitgeber dort gemeldet.
"Wir melden uns so schnell wie möglich."
Unwissenheit, Untätigkeit, Desinteresse, kein Dienstleistungsbewusstsein - das sind die Mängel in der Vermittlung schwerbehinderter Menschen auf den Arbeitsmarkt.
Und die Fachkräfte sitzen auf der falschen Seite des Schreibtischs.

"Heute Nachmittag Café Klostertor?"

Liebe Leserinnen und Leser, "Heute Nachmittag Café Klostertor?", war die Reaktion meiner Schulleitung, als ich ihr in dieser Woche...