Sonntag, 11. Dezember 2011

Was die Fernseh-Piraten von den anderen Piraten unterscheidet

Gestern war ich zu der Weihnachtsfeier der Pankower Piraten eingeladen. Und neben Glühwein und Mate-Tee ;) gab es natürlich auch Diskussionen und gute Gespräche über: Pflegestandards, Dienstleistungen im Sozialwesen, praktische Umsetzung von Inklusion, Energiepolitik, Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit ALG II, Schulentwicklung - viele gute inhaltliche Ansatzpunkte zur Arbeit.

Und das ist es, was die Basis dieser neuen Partei von denen, die man oft im Fernsehen sieht, unterscheidet: hier geht es um Themen und Inhalte.

Viele Menschen sind hingegen mittlerweile unzufrieden mit dem, was die neue Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus tut. Und ich bin es auch.

Ich gehöre zu den vielen Menschen, die in der neuen Fraktion auch eine Chance sahen, die eigenen Fähigkeiten und Interessen beruflich einzubringen und sich bewarben.

Ich habe das auch getan, verbunden mit einer Initiativbewerbung als Referentin zu Fragen von Integration, Inklusion und Teilhabe.

Bis heute habe ich weder einen Eingangsbescheid, Zwischenbescheid, Einladung oder Ablehnung erhalten, auch nicht nach nochmaliger schriftlicher Nachfrage.

Dabei hätte meine Fachkompetenz und Arbeitskraft neben der Außenwirkung ("Wir reden nicht nur von Inklusion, wir setzen sie auch um") auch noch interessante Vorteile für die Partei bzw. die Geschäftsstelle (das gilt übrigens auch für alle anderen Arbeitgeber in diesem Land): wenig Personalkosten, wenn ein Eingliederungszuschuss nach § 219 SGB III beantragt würde (könnte ich machen) und Finanzierung der Umbauten, die Barrierefreiheit ermöglichen nach § 237 SGB III.

Außerdem sind öffentliche Arbeitgeber nach § 82 SGB IX verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen.

Liebe "Fernsehpiraten", ignoriert ihr das einfach?

Wenn ja, dann würdet ihr euch einreihen in die vielen anderen Arbeitgeber und Parteien in diesem Land, die ähnlich verfahren - und wärt doch nicht so neu und anders, wie ihr vorgebt zu sein.

Das wäre wirklich schade, denn auf Bezirksebene habe ich viel Positives erlebt: Menschen, die bereit sind, neue Fragen zu stellen, neue Wege zu gehen, Menschen, die zuverlässig und engagiert in der Sache sind.

Zu denen will ich gehören!

2 Kommentare:

  1. Hallo Ulrike,

    freut mich, dass es gut lief auf der Feier - ich war leider krank. Entschuldige, aber was du da über die Fraktion schreibst, ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch. So bezieht sich § 82 SGB IX auf freie Stellen und in dem Paragraphen heißt es wörtlich: "Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt." Die Fraktion hat einen Geschäftsführer, Bürokräfte, Justiziare und Leute für die Pressearbeit ausgeschrieben, deine Bewerbung war jedoch eine Initiativbewerbung auf eine gar nicht ausgeschriebene oder gar eingeplante Stelle. Deine Forderung nach einer Stelle für Inklusion ausgerechnet in der Fraktion halte ich für sinnlos, weil es sich bei der Fraktion nicht um politische Arbeit sondern um Verwaltungsarbeit handelt. Solche Stellen sollten als Stab in großen öffentlichen Verwaltungen u.ä. geschaffen werden. Am Rande: Die teilweise Erstattung der Personalkosten nach SGB hilft nicht weiter, da die Stadt Berlin nur tatsächlich anfallende Personalkosten übernimmt, die Fraktion "spart" also nichts - was natürlich kein Argument wäre, dich nicht einzustellen, wenn Du dich auf eine der offenen Stellen beworben hättest und die nötige Qualifikation mitbringst. Dass man auf Initiativ-Bewerbungen nur bedingt überhaupt eine Antwort erhält und die ganze Fraktion bis vor wenigen Tagen ohne Mitarbeiter da stand und deshalb viele Dinge nicht schaffte, solltest du bei deiner Anklage ebenfalls berücksichtigen. Glaub mir, unterm Strich sind das keine anderen Leute, als die die du schon kennen gelernt hast.

    LG, Enno

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  2. Hallo Enno,

    darüber, wie meine Bewerbung genau aussah und ob mir die Eignung offensichtlich fehlt, will ich hier nichts schreiben.

    Ich habe neben der Arbeitsleistung auf wenig Personalkosten, barrierefreie Umbauten und positive Außenwirkung bei der Einstellung von schwerbehinderten Mitarbeitern hingewiesen.

    Das Einzige, was gespart werden kann, ist die Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Arbeitsplätze.

    LG, U.

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